Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten
Bewertungsanlässe
- Beleihung von Immobilien
- bei einer Immobilienverrentung
- Immobilienverkauf bei Vormundschaft
- bei Erbauseinandersetzungen
- bei Ehescheidung
- für steuerliche Zwecke
- für den An- oder Verkauf von Immobilien
Bewertungsobjekte
- Ein-, Zwei-, Mehrfamilienhäuser
- Doppelhaushälften
- Reihenhäuser
- Eigentums- und Mietwohnungen
- Gemischt genutzte Objekte (Wohn- und Geschäftshaus)
- Gewerbeimmobilien
- unbebaute Grundstücke
Bewertung von Rechten und Lasten, z.B.
- Geh- und Fahrtrechte
- Überbaurechte
- Leitungsrechte
- Wohnungsrechte
- Nießbrauch
- Altenteilsrecht
Notwendige Unterlagen
Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind Unterlagen über das Bewertungsobjekt zur Verfügung zu stellen oder zu beschaffen:
- Eigentümervollmacht für die Einsicht des Grundbuchs
- Eigentümervollmacht für die Einsicht der Bauakte bei der zuständigen Baubehörde
- aktueller Grundbuchauszug
- Unterlagen zum Gebäude: Baujahr, Baubeschreibung, Baugenehmigung, Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten
- Angaben über eventuell durchgeführte Sanierungen und Modernisierungen
- Angaben zu eventuell vorhandenen Baumängeln/Bauschäden
- Bausubstanzuntersuchungsbericht (falls vorhanden)
- Energieausweis
- Berechnungen der Wohn- und Nutzflächen
- Berechnungen der Bruttogrundflächen und des Bruttorauminhalts
- Auskünfte aus dem Altlastenverzeichnis (Altlastenuntersuchungsberichte falls vorhanden)
Bei Mietimmobilien
- aktuelle Aufstellung der Mieten
- Kopien der Mietverträge
- Kopie der letzten Mietanpassung
Bei Wohnungs- und Teileigentum
- Aufteilungsplan
- Teilungserklärung
- Wirtschaftspläne und Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre
Bei Gewerbeimmobilien
- Nachweis über den Brandschutz
Bei Bedarf können einzelne Unterlagen - nach Aushändigung einer entsprechenden Eigentümervollmacht - durch den Gutachter kostenpflichtig beschafft werden.